Sie müssen JavaScript aktivieren, um diese Website besuchen zu können.

KfW nimmt weiterhin Anträge zur Einbruchschutzförderung an

In einer Meldung vom 19.

In einer Meldung vom 19. September 2016 weist die KfW darauf hin, dass die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht sind. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 seien jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen.

Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 würden daher unter dem Vorbehalt erfolgen, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen würden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam. 

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Dort finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

Endkunden können laut KfW nach Erhalt ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden allerdings frühestens 2017 unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt blieben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel seien für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Den genauen Wortlaut der Meldung finden Sie hier.

Nutzen Sie auch unseren aktuellen KfW-Infoflyer, um in den Genuss der Förderung zu kommen und scheuen Sie sich nicht, im Zweifel direkt bei der KfW anzurufen, wenn Sie  Detailfragen klären möchten.

So sparen Sie Geld durch KfW- Förderung

Tischlerei Schulz & Struck
📍
Börnsener Straße 17 a
21039 Börnsen
+49 (40) 72910994+49 (173) 7032757
📠
+49 (40) 72977501
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten

Montag: 08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Dienstag: 08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Folgen Sie uns
PaX Partner
Tischlerei Schulz & Struck © 2025